Abgabetiere Kaninchen

Unsere Tiere dürfen 8-10 Wochen nach der Geburt ausziehen.

Bei Kastration eines Jungrammlers müssen nochmals 14 Tage, nach der Kastration, dazugerechnet werden, da die Fäden gezogen werden müssen und die Verpaarung mit der Zibbe stattfindet.

Kaninchen dürfen nicht einzeln gehalten werden. Die ideale Kombination ist immer eine Zibbe und ein Rammler, oder zwei Zibben und ein Rammler.

Ich empfehle niemals nur Rammler oder nur Zibben zusammen zu halten, da es auf die Dauer zu bösen

Rangeleien mit Verletzungen (ev. sogar Todesfällen) kommen kann.

 

Und noch ein ganz wichtiger Punkt: Unsere Kaninchen leben Sommer und Winter draussen. Da die Fellnasen im Winter ein dichtes Fell haben sollten sie nicht in eine Wohnung/Haus übersiedeln, da die Gefahr von einem Hitzeschlag sehr gross ist. Kaninchen niemals, auch nicht kurzfristig ins "Warme" holen! Damit tut man den Tieren keinen Gefallen. Im Gegenteil, sie können davon krank werden. Muss ein krankes Häschen hereingeholt werden, muss es erst in einem kühlen Raum untergebracht und so langsam an die Innentemperaturen gewöhnt weden. Ab März kann man das Tier dann wieder ins Aussengehege setzen - die Temperaturen dürfen aber nachts nicht unter 10° fallen.

Sämtlich Zwergkaninchen-Rammler werden spätestens im Alter von 4 Monaten automatisch kastriert, wenn nicht vorher ausgezogen oder zur Zucht bestimmt.

Rammler können gegen einen Aufpreis von Fr. 90.-- bei unserem Tierarzt vor Abgabe kastriert werden.
Bitte schreiben Sie mit E-Mailadresse auf die auch geantwortet werden kann!

noch zur Abgabe stehende Kaninchen aus 201.

alle Kaninchen auf dieser und der Folgeseite sind ab sofort frei